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Verfasst von: rebadi am 14.10.2018 22:43
 


THEMA:  Möglichkeiten Kosten als Grenzpendler abzusetzen

Guten Abend,

möglicherweise sind meine Fragen sehr speziell, ich hoffe aber dennoch die fachkundige Expertise und Hilfestellung in diesem Forum zu finden.

Zum Jahreswechsel werde ich als Pilot bei der AUA in Wien anfangen, meinen Wohnsitz aber in Deutschland beibehalten wollen. Derzeit ist es auch nicht geplant in Wien eine feste Wohnung oder Zimmer zu beziehen. Die wenigen Tage, in denen ich tatsächlich in Wien übernachten müsste würde ich für den Anfang zumindest lieber mit Hotelübernachtungen überbrücken. Meine freien Tage würde ich dann in Deutschland verbringen.

Da ich mich leider nur mit dem deutschen Steuerrecht ausreichend auskenne, stellen sich mir derzeit diverse Fragen:

Grenzpendler und Pendlerpauschalen - Da ich davon ausgehe, dass ich als Grenzpendler in Österreich steuerpflichtig werde, interessieren mich nun die Möglichkeiten, meine Ausgabe steuermindernd angeben zu können. Wie sehen Sie die Chancen, Ausgaben für Hotelübernachtungen in Wien (ich gehe von ca acht Übernachtungen pro Monat aus) und Flüge zum Wohnort in Deutschland (ca. vier Flüge Hin und Rück pro Monat) als Pendlerausgaben einreichen zu können? Ich bin alleinstehend und habe keine Kinder. Zudem gibt es derzeit auch keine pflegebedürftige Person in meinem Familienkreis. Soweit ich die Informationen im Internet richtig verstehe, müsste ich begründen, weswegen ich meinen Wohnsitz nicht nach Wien verlagern kann. An meinem Wohnsitz in Deutschland betreibe ich noch eine selbständige Tätigkeit, die ich bereits seit über 20 Jahren ausübe. Würde dies in der Argumentation helfen? Welche Alternativen sehen Sie? Welche Vorteile würde es in meinem Fall bringen eventuell doch meinen Wohnsitz nach Österreich zu verlegen? Die Einnahmen in Österreich werden auf jeden Fall weiterhin meine Haupteinkünfte darstellen.

183 Tage Regel - Als Pilot werde ich derzeit in etwa 130 Tage im Jahr frei haben. Dabei geh ich davon aus, das ich davon ca 90 Tage nicht in Österreich verbingen werde. Dazu kommen noch 35 Tage Urlaub, die ich wohl ebenfalls nicht in Österreich verbingen werde (bitte nicht falsch verstehen, ich freue mich schon riesig das Land an meinen freien Tagen zu bereisen und zu erkunden, es gilt hier lediglich die Rechnung aufzumachen). Dazu kommten diverse Tage an denen ich mich berufsbedingt nicht in Österreich aufhalten und auch die Nächte ausser Landes verbringen werde. Sollte die Rechnung nun ergeben, dass ich insgesamt weniger als 183 Tage in Österreich sein werde, könnte ich von dieser Regel Gebrauch machen und meine steuerpflicht nach Deutschland verlagern?

Krankenversicherung - Ich habe bereits diverse Brutto-Netto-Rechner im Netz bemüht, aber bei keinem wird mir in den Abzügen eine Position für die Krankenkassenbeiträge ausgewiesen? Wie werden diese in Österreich berechnet, mit welchen Abzügen kann ich in etwa rechnen?

Ich würde mich freuen wenn mir der eine oder andere hier zu einem der obigen Punkte seine Meinung geben könnte, damit ich meine verbleibende Zeit für entsprevhende Vorbereitungen treffen kann. Vielen lieben Dank im voraus.

Abendliche Grüße

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