Anstelle des besonderen Steuersatzes von 30% für Grundstücksveräußerungen kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif angewendet werden (Regelbesteuerungsoption). Gilt hier der allgemeine Steuertarif für das letze Geschäftsjahr oder der halbe Einkommensteuersatz für den Veräußerungsgewinn? |