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Verfasst von: Monika am 14.08.2018 17:49
 


THEMA:  Umstieg von doppelte auf Einnahmen Ausgabenrechnung

Ich habe ein Unternehmen mit ca 650.000,- Euro Umsatz. In mehr als 30 Jahren bin ich nur einmal auf 705.000,- Umsatz gekommen. 

Ich habe einen Steuerberater der die gesamte Buchhaltung macht - die doppelte. Nun werde ich immer öfter gefragt warum ich nicht die Einnahmen Ausgaben Rechnung mache. Die Umsätze werden auch sinken. Nicht steigen. Ich bin bei der Verkleinerung meines Unternehmens. 

Mein Steuerberater streubt sich seit Jahren in eine GesmbH umzugründen. 

Auf meine Frage warum nicht EA Rechnung war die Antwort des Steuerberaters die Banken wollen das. 
Ich habe bei der Bank nachgefragt. Die haben das eindeutig verneint. Ich bin außerdem so gut wie schuldenfrei. 

Was soll ich tun? 
Gibt es Gründe warum ich nicht umsteigen kann?

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.08.2018 18:04
 


THEMA:  Umstieg von doppelte auf Einnahmen Ausgabenrechnung

Nicht alle Steuerberater können Umgründungen durchführen. Das ist ein Spezialgebiet. Vermutlich streubt sich Ihr Steuerberater deshalb dagegen.

Wir empfehlen die Rechtsform des GesmbH sehr gerne. Sie hat viele Vorteile.

Nur eines: dann müssen Sie in jedem Fall eine doppelte Buchhaltung machen, unabhängig vom Umsatz.

Wir bieten auch an, nur die Umgründung zu machen und Sie können bei Ihrem jetzigen Steuerberater bleiben.

Kommen Sie zu einer kostenosen Erstberatung zu uns:

www.steuerberatung-weiss.at

Terminvereinbarung unter: 01 533 16 37

Verfasst von: monika am 14.08.2018 18:26
 


THEMA:  Umstieg von doppelte auf Einnahmen Ausgabenrechnung

Danke für die rasche Antwort. 

 

Ich denke schon dass er könnte. Es ist ein großes Steuerberatungsunternehmen.  Und viele meine Berufskollegen haben ihn schon verlassen um das Unternehmen umzugründen. Mir ist selbstverständlich klar, dass eine GmbH eine doppelte Buchhaltung machen muss. 

 

Aber wenn ich schon ein Einzelunternehmen führe....dann sollte es doch möglich sein auf die EA umzusteigen. Ich habe gelessen, dass die freiwillige Doppelte Buchführung sogar beim FA beantragt werden musste. Das wusste ich nicht mal. Seine Begründung war immer die Banik. Die hat aber gesagt, nicht notwendig wenn nicht laut ESTG notwendig. 

Kann ich einfach sagen, dass ich ab 1. Jänner die EA machen will?
Ich meine jetzt einmal prinzipiell . Oder kann das kompliziert werden?
Bitte um Antwort auf diese Frage. Damit ich Grundlage habe wie ich weiter machen kann. 

Ev würde ich auch eine Splittung in Handwerk und Verkauf in 2 Unternehmen anstreben. 

Ich bin aus der Steiermark. Aber ich erwäge gerne die Sicht eines anderen Steuerberaters zu erfahren. 

Danke 

Liebe Grüße

Monika

Verfasst von: Simon B am 14.08.2018 20:01
 


THEMA:  Umstieg von doppelte auf Einnahmen Ausgabenrechnung

Wenn die Umsatzgrenzen nicht überschritten werden, kann man eine E/A machen. Wenn man umsteigt wird ein Übergangsgewinn oder Übergangsverlust berechnet, der eventuell versteuert werden muss. Die E/A Rechnung bringt sogar Vorteile, da man den Gewinn besser steuern kann und somit auch weniger Steuern zahlt. Aber ob das jetzt wirklich so einen Unterschied macht lässt sich glaub ich nicht pauschal sagen. Kann Ihnen nicht sagen, warum er nicht umsteigen will. Falls Sie noch fragen haben können Sie mir gerne schreiben auch in Hinbezug auf das Splitting, dass sie durchführen möchten. Meine E-mail ist simon.bagnis@gmail.com

LG

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