Danke für die rasche Antwort.
Ich denke schon dass er könnte. Es ist ein großes Steuerberatungsunternehmen. Und viele meine Berufskollegen haben ihn schon verlassen um das Unternehmen umzugründen. Mir ist selbstverständlich klar, dass eine GmbH eine doppelte Buchhaltung machen muss.
Aber wenn ich schon ein Einzelunternehmen führe....dann sollte es doch möglich sein auf die EA umzusteigen. Ich habe gelessen, dass die freiwillige Doppelte Buchführung sogar beim FA beantragt werden musste. Das wusste ich nicht mal. Seine Begründung war immer die Banik. Die hat aber gesagt, nicht notwendig wenn nicht laut ESTG notwendig.
Kann ich einfach sagen, dass ich ab 1. Jänner die EA machen will? Ich meine jetzt einmal prinzipiell . Oder kann das kompliziert werden? Bitte um Antwort auf diese Frage. Damit ich Grundlage habe wie ich weiter machen kann.
Ev würde ich auch eine Splittung in Handwerk und Verkauf in 2 Unternehmen anstreben.
Ich bin aus der Steiermark. Aber ich erwäge gerne die Sicht eines anderen Steuerberaters zu erfahren.
Danke
Liebe Grüße
Monika |