Sie haben wie folgt geantwortet: Ausländische Aktien, die bei einer inländischen depotführenden Stelle hinterlegt sind, sind jedoch ebenfalls endbesteuert, d.h. es ist idR keine Aufnahme (es gibt Ausnahmefälle) in die Steuererklärung notwendig.
Welche Ausnahmefälle gibt es? Wo kann ich das nachlesen. |