Liebe Steuerwissende,
mein Dienstgeber hat mir angeboten, neben meinem normalen Tätigkeitsfeld zusätzlich in meiner Freizeit als Trainer zu arbeiten.
Die Trainertätigkeit übte ich an Tagen aus, an denen ich normalerweise nicht zur Arbeit müsste, aber in den Räumlichkeiten meines Arbeitgebers.
Kann ich nun im Zuge des Steuerausgleichs km-Geld ansetzen, oder sind diese Fahrten durch die normale Pendlerpauschale, die ich bereits erhalte, abgegolten?
Danke |