Verfasst von:
Martin am
31.07.2018 10:20
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Hallo,
ich habe 2006 ein Einfamilienhaus gebaut. 2017 habe ich einen Betrieb angemeldet und habe nun ein Zimmer als Behandlungsraum umfunktioniert.
Ich möchte die Kosten für den Raum nun steuerlich geltend machen. Bei dem Raum handelt es sich um den Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit (Massage bzw. Behandlungszimmer).
Für die Berechnung der AFA bin ich wie folgt vorgegangen.
Anschaffungskosten Haus 2006 : 350.000,-
Prozentueller Anteil von Gesamtfläche: 8%
Nutzungsdauer: 66,6 Jahre (es gilt der neue AFA Satz seit 2015 mit 1,5%)
AFA / Jahr: 420,- (350.000 * 1,5% * 8%)
Das habe ich alles recherchiert und glaube, dass dies korrekt sein müsste.
Unklar ist mir allerdings, ob ich nun im Anlagenverzeichnis die 66,6 Jahre von 2006 oder 2017 (erstmalige betriebliche Verwendung) wegrechne um den Restbuchwert korrekt zu ermitteln.
DANKE!!! |
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Verfasst von:
Steuerexperte am
31.07.2018 10:32
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Sehr geehrter Martin,
das wäre ein sehr defensiver und zu Ihren Ungunsten teils auch unrichtiger Ansatz. Wenn Sie eine AfA-Berechnung benötigen, können Sie mich gern kontaktieren: steuerexperte@aon.at |
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Verfasst von:
Martin am
31.07.2018 11:26
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Ja, ggf. wäre auch eine raschere Abschreibung möglich.
Warum aber der Ansatz schon unrichtig sein soll, kann ich allerdings nicht nachvollziehen... |
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Verfasst von:
Martin am
31.07.2018 11:47
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Ok, Betriebsgebäude können mit 2,5% (ab 2016) abgesetzt werden anstelle von 1,5% (= Prozentsatz aus der V&V).
"Seit 2016 ist die Art der betrieblichen Einkünfte für die gesetzliche Nutzungsdauer nicht mehr maßgeblich. Es wird nur mehr zwischen betrieblich genutzten und nicht für Wohnzwecke vermieteten Betriebsgebäuden (AfA-Satz 2,5 Prozent) und für Wohnzwecke vermieteten Gebäuden des Betriebsvermögens (AfA-Satz 1,5 Prozent) unterschieden. " |
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Verfasst von:
Martin am
31.07.2018 13:11
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Zur Sicherheit erwähne iich nochmal die ursprüngliche Frage:
Muss man die 40 Jahre AFA (2,5%) von 2006 an rechnen (Errichtung), oder ab 2017 (erstmalige betriebliche Nutzung) wegen korrekter Berechnung und Angabe des Restbuchwerts ? |
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Verfasst von:
Simon B am
31.07.2018 20:37
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Es gibt eine 80:20 Regel. Wenn Sie nur 8% benutzen wird der Gebäudeteil nicht zum Betriebsvermögen. Die Afa wird nur im Rahmen einer Nutzungseinlage geltend gemacht. Nachdem es sich um Privatvermögen handelt und um ein steuerverfangenes Gebäude bemisst sich die Afa anhand der AK. Sie haben noch nichts abgeschrieben, daher sind es die vollen AK. So würde ich es auf die schnelle lösen. Das Problem ist jetzt ob man 2,5% oder 1,5% abschreiben darf. Es handelt sich ja um außerbetriebliches Vermögen. Kann ich leider nicht sagen müsste ich auch nachlesen.
LG |
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Verfasst von:
Steuerexperte am
31.07.2018 21:00
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Diese Auskunft ist nicht ganz richtig. Es handelt sich nicht um ein steuerverfangenes Gebäude - das ändert die Bewertung!
Investieren Sie einmalig ein paar hundert Euro bei einem Steuerberater. Sie ersparen sich diesen Betrag in den Folgejahren mehrfach durch niedrigere Steuerzahlungen! Außerdem werden Sie das Risiko finanzstrafrechtlich relevanter Fehler doch nicht durch eine Forendiskussion ausräumen wollen! |
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Verfasst von:
Simon Bagnis am
31.07.2018 22:29
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Wenn es 2006 gebaut wurde ist es ein Gebäude NEU und nicht ALT somit steuerverfangen. Aber ich gebe Ihnen Recht er sollte zu einem Steuerberater gehen. Oder er soll selbst nachlesen ob er nun 2,5% oder 1,5% absetzen kann. Und die Betriebskosten nicht vergessen anteilig.
LG |
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Verfasst von:
Simon B am
31.07.2018 22:33
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Ok ich hatte übersehen das es gebaut wurde und nicht angeschafft. Das ändert den Sachverhalt.
Leisten Sie sich einen STB, es ist nicht ganz so einfach :)
LG |
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Verfasst von:
Martin am
01.08.2018 11:54
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Vielen Dank für Ihre umfassenden Antworten Simin Bagnis, soweit kenn ich mich nun aus!
@Steuerexperte
ICh schätze ihren Einsatz für die Vermarktung des Berufsbild des Steuerberater sehr. Zusätzlich nehme ich kein "Risiko finanzstrafrechtlich relevanter Fehler" auf mich sondern informiere mich lediglich vorab bzw. höre mir an, was die Allgemeinheit an "Wissenden" dazu sagt. Danach treffe ich eine Entscheidung, aber mit Müh und Not die Leute hier alle zum Steuerberater zu senden, ist ein wenig übertrieben.
Ihre häufigste Antwort "Gehen sie zu einem Steuerberater, er wird Ihnen helfen..."könnte man bei nahezu jedem Post hier anfügen, ist aber vermutlich gewiss nicht Sinn und Zweck des Forums, da es auch eine Wissensdatenbank (mit dem Risiko falscher Antworten) sein soll.
Sie versuchen aber natürlich auch Tipps zu geben, doch wie man sieht, sind die vom Steuerexperten auch nicht immer korrekt.
Bitte lassen Sie die Leute hier posten und helfen Sie Ihnen (oder antworten einfach nicht) und lassen Sie sie selbst die Entscheidung treffen, ob Sie einen Steuerberater aufsuchen oder nicht.
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Verfasst von:
Steuerexperte am
01.08.2018 12:00
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Wenn Sie die Foreneinträge durchsehen, werden Sie feststellen, dass (ich und auch andere Poster) nach Möglichkeit eine fachliche Antwort geben. Manchmal ist aber die Empfehlung, einen Steuerberater zu kontaktieren, der beste Rat - auch in einem kostenlosen Forum. Sie würden in einem Forum über Massage bei fachlicher Indikation wohl auch den Rat geben, zu einem ausgebildeten Masseur, Physiotherapeuten oder Arzt zu gehen.
Und ich darf noch entschieden zurückweisen, dass meine Ratschläge hier nicht stets korrekt wären. Sie werden keinen unrichtigen Eintrag von mir finden. |
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Verfasst von:
Martin am
01.08.2018 13:11
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Und ich darf noch entschieden zurückweisen, dass meine Ratschläge hier nicht stets korrekt wären. Sie werden keinen unrichtigen Eintrag von mir finden.
Anstatt zurückweisen, sollten sie sich auch Fehler zugestehen - Ist ja menschlich und noch dazu hier dokumentiert!
"Ok ich hatte übersehen das es gebaut wurde und nicht angeschafft. Das ändert den Sachverhalt.
Leisten Sie sich einen STB, es ist nicht ganz so einfach :)"
Ohne Einwand von Simon B. war Ihre Auslegung falsch, obwohl Sachverhalt für steuerverfangen oder nicht ausreichend erklärt. Und im nächsten Satz verweisen sie wieder auf den Stb, wie in 90% der Posts hier im Forum.
Natürlich leisten sie auch fachliche und korrekte Beiträge, aber in diesem Fall war es daneben.
@Massage: Das sehe ich anders, denn jede Frage hier ist fachlich indiziert, somit könnten man im Forum mit einem Autoreply den gleichen Beitrag erzielen, als jedem zu schreiben Gehen sie zum Steuerberater. |
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Verfasst von:
Steuerexperte am
01.08.2018 13:22
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Das von Ihnen angeführte Zitat stammt von einem "Simon B" und nicht von mir - lesen Sie den gesamten Verlauf in diesem Thread.
Und mit "fachlicher Indikation" ist gemeint, dass es Fälle gibt, die sich nicht anonymisiert in einem Forum lösen lassen, weil dazu weitere Daten erhoben werden müssen.
Ich bin kein Anfänger, sondern einer der Top-Experten im österreichischen Steuerrech. Sie haben es zu verantworten, dass ich meine pro bono Beratung in diesem Forum einschränken werde. |
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Verfasst von:
Simon B am
01.08.2018 14:22
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THEMA: Büro im Eigenheim |
Leider gibt es im Steuerrecht kleine Details die einen Sachverhalt völlig ändern und ich bin auch darüber gestolpert beim lesen. Der Rat zum Steuerberater zu gehen, war vielleicht nur gut gemeint. Wenn Sie z.B. hier mit fikiven Anschaffungskosten rechnen können hätten Sie eine höhere Abschreibung und bei diesen Summen gäbe es da sicher eine Ersparnis. Die Frage ist nur wie hoch diese AK wären und ob es sich auszahlt so viel herumzurechnen. Aber wenn die fiktiven AK viel höher wären, kann man sich sicher viel ersparen. Deswegen denke ich dass der Rat nur gut gemeint war, sie könnten sich ja auch tausende euros ersparen.
LG |
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Verfasst von:
Martin am
01.08.2018 23:20
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THEMA: Büro im Eigenheim |
@Steuerexperte: Das ist absolut richtig - Das war in der Tat mein Fehler.
"Ich bin kein Anfänger, sondern einer der Top-Experten im österreichischen Steuerrecht. "
Sie sind gewiss kein Anfänger, das hat auch niemand behauptet außer sie selbst. Doch jemand, der behauptet ein führender österreichischer Steuerexperte zu sein , aber gleichzeitig nahezu hier im Forum auf Eigenwerbung mit Kontaktaufnahme unter steuerexperte@aon.at auftritt, erscheint aus meiner Sicht nun mal unseriös bzw. als jemand, der es nötig hat möglichst viele Kunden zu gewinnen. ICh stelle die Behauptung auf, dass ein führender österr. Steuerexperte keine Zeit für solche Späßchen hat.
"Sie haben es zu verantworten, dass ich meine pro bono Beratung in diesem Forum einschränken werde."
Ich schätze ihre gepflegte Ausdrucksweise. Zu verwantworten habe ich lediglich meine Meinung, zu der ich natürlich weiterhin stehe. Sie haben Ihre Taten selbst zu verwantworten, sonst niemand.
Simon: Dem kann ich etwas abgewinnen, danke für die Offenheit und die Beratung.
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