Hallo zusammen!
Wir haben eine Überweisung erhalten (nachdem der Kunde ohnehin schon ewig im Verzug war) und dabei hat der Kunde jetzt aber nicht mal den vollen Rechnungsbetrag überwiesen, sondern selbständig was abgezogen. Eine Korrektur seinerseits haben wir nicht erhalten und ich weiß auch nicht, was er da glaubt abziehen zu können.
Müsste er uns nicht eine Rechnungskorrektur senden? Damit wir 1. mal nachvollziehen könne was er abgezogen hat und 2. die Rechnung wieder stimmt?
Wir machen EAR und es war eine RE mit übergang der Steuerschuld wegen Bauleistung. Ob wir den Rest noch einfordern weiß ich nicht, momentan sind wir froh, überhaupt Geld erhalten zu haben. Aber es kann ja wohl auch nicht sein, dass nun die Arbeit an uns hängen würde eine korrigierte Rechnung auszustellen, wenn der das Geld einfach einbehält oder? Zumal wir ja nicht wissen, was er abgezogen hat (ist momentan telefonisch nicht erreichbar - wird wohl wissen warum).
Lt. Steuerberater war es bei (vereinbarten und auf der Rechnung vermerkten) Rabatten ausreichend, wenn ich den überwiesenen Betrag dann auf der RE notiere und den Eingang so buche (EAR). Ist das hier auch ausreichend? Mein Steuerberater ist gerade auf Urlaub, sonst würde ich den direkt fragen *g* :-)
Vielen Dank. |