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Verfasst von: Forsti am 19.07.2018 07:42
 


THEMA:  freies Gewerbe Holzschlägerung - Einlage privat gekauften Traktors

Hallo!

Ich habe mir im Vorjahr einen Traktor gebraucht gekauft - schon 20 Jahre alt, Preis 18.000Euro (Rechnung vorhanden). Heuer im Juli habe ich ein freies Gewerbe f. Holzschlägerung angemeldet - kann ich die Abschreibung für den Traktor bei der Steuer berücksichtigen? Welche Nutzungsdauer kann ich da realistischerweie ansetzen? Umsatztechnisch bin ich klar unter der 30.000 Euro Grenze, dh Ust wäre sowieso kein Thema - und meine Kunden sind lediglich  Private.

Benötige ich eine Betriebsstundemaufzeichnung für den Traktor? Teilweise nutze ich ihn auch privat, um Freunden unentgeltlich bei Mäharbeiten auszuhelfen. Oder wird sowas vor allem bei meiner Größenordnung (Einkommen ziemlich fix unter 11000, freies Gewerbe ab Juli einzige Einkunftsquelle, davor nur 3 Monate Praktikum in Schlägerungsunternehmen und Schulbesuch) nicht gleich so genau geprüft?

Danke für Ihre Tipps!

 

 

Verfasst von: Steuerexperte am 19.07.2018 08:26
 


THEMA:  freies Gewerbe Holzschlägerung - Einlage privat gekauften Traktors

+ AfA kann berücksichtigt werden

+ Nutzungsdauer in einem Rahmen von 3 bis 8 Jahren (z.B. 5 Jahre) ist sachgerecht

+ Stundenaufzeichnungen und korrekte Aufteilung zwischen betrieblich und privat ist zu empfehlen

+ Alle weiteren steuerlichen Verpflichtungen erfüllen (z.B. Belegerteilung etc)

Verfasst von: Forsti am 24.07.2018 08:51
 


THEMA:  freies Gewerbe Holzschlägerung - Einlage privat gekauften Traktors

DANKE!

 

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