Hallo!
Ich habe mir im Vorjahr einen Traktor gebraucht gekauft - schon 20 Jahre alt, Preis 18.000Euro (Rechnung vorhanden). Heuer im Juli habe ich ein freies Gewerbe f. Holzschlägerung angemeldet - kann ich die Abschreibung für den Traktor bei der Steuer berücksichtigen? Welche Nutzungsdauer kann ich da realistischerweie ansetzen? Umsatztechnisch bin ich klar unter der 30.000 Euro Grenze, dh Ust wäre sowieso kein Thema - und meine Kunden sind lediglich Private.
Benötige ich eine Betriebsstundemaufzeichnung für den Traktor? Teilweise nutze ich ihn auch privat, um Freunden unentgeltlich bei Mäharbeiten auszuhelfen. Oder wird sowas vor allem bei meiner Größenordnung (Einkommen ziemlich fix unter 11000, freies Gewerbe ab Juli einzige Einkunftsquelle, davor nur 3 Monate Praktikum in Schlägerungsunternehmen und Schulbesuch) nicht gleich so genau geprüft?
Danke für Ihre Tipps!
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