Verfasst von:
Martin am
17.07.2018 22:20
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THEMA: Unterjähriger Wechsel Arbeitgeber - Auswirkungen auf Steure |
Hallo zusammen,
warum kommt es oft zu Steuerrückzahlungen (Guthaben) wenn man beispielsweise vom 01.01.2017 - 31.05.2017 gearbeitet hat und dann einen Arbeitgeberwechsel hatte.
Oder anderer Fall: 01.01.2017 - 10.10.2017 beschäftigt, bis Ende AMS Zahlungen.
In den meisten Fällen ergeben sich hier sehr große Gutschriften vom Finanzamt - Ich habe dies schon öfter gehört, kann es mir aber nicht wirklich erklären.
Vielleicht kann hier jemand Licht ins Dunkle bringen;)
Danke
LG Martin |
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Verfasst von:
Mario am
18.07.2018 11:52
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THEMA: Unterjähriger Wechsel Arbeitgeber - Auswirkungen auf Steure |
Arbeitgeberwechsel wirkt sich nicht direkt positiv auf die Steuer auf. Schlussendlich wird am Ende des Jahres einfach das Einkommen durch alle Arbeitgeben in einen Topf geworfen, die daraus entstehende Steuerlast berechnet und mit der bereits bezahlten Steuer gegengerechnet. Normalerweise sollte sich bei korrekter Übermittlung der Lohnzettel durch Ihre Arbeitgeber an das Finanzamt keine Differenz ergeben.
Anders sieht's nur aus wenn Sie beispielsweise von einem Vollzeit-Arbeitsverhäktnis zu einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis wechseln. Ihr Arbeitgeber zieht ja unter Annahme, dass sie über's ganze Jahr monatlich etwa gleich viel verdienen, einen Teil ihrers Gehalts als Lohnsteuer ab und zahlt's an das Finanzamt. Würden Sie nun beispielsweise von Vollzeit zu Teilzeit wechseln und dadurch am Ende des Jahres unter der Steuerfreigrenze (11.000€ brutto abzgl. Sozialversicherung) bleiben, würden sie die bereits bezahlte Lohnsteuer aus dem Vollzeit-Arbeitsverhältnis bei der Arbeitnehmerveranlagung zurückerhalten.
Bezgl. AMS-Zahlungen: Diese werden vereinfacht gesagt zu den bereits erhaltenenen Gehältern dazugerechnet. Diesen Vorgang nennt man "Progressionsvorbehalt", eine etwas kompliziertere Rechnung. Im Endeffekt braucht man sich keine wirkliche Gutschrift erwarten, schließlich erhält man ja steuerfreie Zahlungen seitens AMS.
LG |
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Verfasst von:
Martin am
18.07.2018 13:13
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Verfasst von:
Martin am
18.07.2018 19:18
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THEMA: Unterjähriger Wechsel Arbeitgeber - Auswirkungen auf Steure |
Um diesen Gedanken vielleicht noch "laut" zu Ende zu denken:
"Anders sieht's nur aus wenn Sie beispielsweise von einem Vollzeit-Arbeitsverhäktnis zu einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis wechseln. Ihr Arbeitgeber zieht ja unter Annahme, dass sie über's ganze Jahr monatlich etwa gleich viel verdienen, einen Teil ihrers Gehalts als Lohnsteuer ab und zahlt's an das Finanzamt."
Wenn ich aber nun beispielsweise bis Juni arbeite und von Juli bis Dezember arbeitslos bin, dann hat sich der Arbeitgeber ja auch zu viel Lohnsteuer einbehalten, da er ja von dem Jänner-Juni Verdienst ganzjährig ausgegangen ist, korrekt?
Also kann man vielleicht sogar pauschal sagen: Hat man unterjährig einen Gehaltssprung auf ein niedrigeres Gehalt als am Jahresanfang kann es zu einer Steuerrückzahlung kommen, da man durch den niedrigeren Verdienst evtl. in eine andere Steuerstufe gelant und die geringere Steuerstufe nun auf den bereits höher besteuerten Lohn angewandt wird -> Rückzahlung. Ist die Annahme grundsätzlich zulässig?
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Verfasst von:
Mario am
18.07.2018 20:29
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THEMA: Unterjähriger Wechsel Arbeitgeber - Auswirkungen auf Steure |
Wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen können Sie sich die vom Arbeitgeber zu viel an das Finanzamt abgelieferte Lohnsteuer zurückholen, ja. Diesen Fall mache ich demnächst selbst durch - Kündigung meines aktuellen Jobs mit September, die restlichen Monate beziehe ich kein Arbeitslosengeld & versichere ich mich selbst und hole mir die zu viel entrichtete Lohnsteuer zurück. Hat den Hintergrund, dass ich meinen Anspruch auf's Arbeitslosengeld erst nächstes Jahr anbrauchen möchte bzw. mir einen Teil ohnehin für ggf. schwierigere Zeiten aufheben möchte (zukünftig geht's selbstständig weiter, den Rest des Jahres nehme ich mir sozusagen frei für Reisen & Weiterbildung). Ob und wie viel sie trotz Bezuges von Arbeitslosengeld zurückbekommen kann man nicht pauschal sagen, aber vermutlich wird's sich's dann relativieren.
Und ja, das ist richtig bezgl. der Gehälter. |
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Verfasst von:
Martin am
21.07.2018 18:54
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THEMA: Unterjähriger Wechsel Arbeitgeber - Auswirkungen auf Steure |
Wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen können Sie sich die vom Arbeitgeber zu viel an das Finanzamt abgelieferte Lohnsteuer zurückholen, ja.
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Ich sollte mir doch auch Lohnsteuer zurückholen können, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe.
Bsp. 4.000 Brutto -> ~ 2.800,- Netto. durch Arbeitgeber Jänner - Juni: -> Lohnsteuer wird monatlich auf Basis des JAhresgehalts bei 4.000,- abgezogen
Dann evtl. Juli-Dezember Arbeitslos: 1500 monatlich steuerfrei. (Differenz 1.300 * 6 Monate). -> Gesamt: 25.800
Da habe ich doch dann auch zuvie Lohnsteuer gezahlt, da der Arbeitgeber angenommen hat dass ich 2.800 * 12 = 33.600
42% Lohnsteuer über 31.000
35% Lohnsteuer über 25.000
Das ist natürlich eine Milchmädchenrechnung ohne Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. Jahressechstel. Aber vom Grundgedanken sollte es doch stimmen, oder? |
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