Liebes Steuerforum,
folgende Frage: Amazon überschreitet bekanntlich die österreichische Lieferschwelle und ist in Österreich dementsprechend USt.-pflichtig. Auf Grund dessen weisen alle direkt von Amazon verkauften Bestellungen auch eine österreichische UID mit 20% Ust. auf, auch wenn die Ware aus dem Ausland geliefert wird.
Streng genommen handelt es sich dabei ja um einen innergemeinschaftlichen Erwerb - ich habe bei meinen bisherigen Umsatzsteuervoranmeldungen die Ust. bei solchen Rechnungen allerdings bisweilen als "normale" Vorsteuer abgezogen, sprich die Bestellung nicht als innergemeinschaftlichen Erwerb erfasst und daraus die Vorsteuer gezogen. Unter'm Strich kommt's steuertechnisch aber auf's selbe, insofern frage ich mich:
- Passt meine Vorgehensweise oder soll ich diese Bestellung zukünftig als Innergemeinschaftliche Erwerbe erfassen? - Ich betreibe mein Gewerbe erst seit knapp zwei jahren. Muss ich meine bisherigen UVA's und Ust.-Erklärungen nun ggf. korrigieren? Wäre halt ein Mordsaufwand der steuerlich keine Auswirkungen hätte, aber formtechnisch wär's dann halt korrekt.
Besten Dank! Anja |