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Verfasst von: Bettina am 25.06.2018 10:58
 


THEMA:  Rechnung von Lebensgefährten

Guten Tag,

ich bin Kleinstunternehmerin und manchmal kommt es vor, dass mein Lebensgefährte für mich Waren einkauft am Arbeitsweg, damit ich nicht extra fahren muss.
Wenn er eine Kundenkarte in diesem Geschäft hat, steht dann sein Name auf der Rechnung (natürlich anderer Name, da nicht verheiratet, aber selbe Adresse).
Muss er mir dazu jedes Mal eine zusätzliche Privatrechnung schreiben oder akzeptiert das Finanzamt die Originalrechnungen auch so?
Falls ja, was muss da drauf stehen?

Herzlichen Dank im Voraus!

LG, Bettina

Verfasst von: Steuerexperte am 25.06.2018 11:14
 


THEMA:  Rechnung von Lebensgefährten

Ein Vorsteuerabzug ist aufgrund dieser Rechnungen nicht möglich. Damit die Zahlungen als Betriebsausgaben anerkannt werden, ist es sinnvoll, dass Sie nachweisen können, dass die Rechnungen durch Sie bezahlt wurden (z.B. durch Überweisung auf das Bankkonto Ihres Mannes).

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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