Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Monika am 21.06.2018 09:17
 


THEMA:  Ermäßigter Steuersatz Kunstgegenstände

Hallo! Kunstgegenstände, wie Gemälde (zB Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen fallen ja unter den ermäßgten Steuersatz von 13% wenn sie vollständig mit der Hand geschaffen sind. Bedeutet "vollständig mit der Hand geschaffefn" auch, dass zB der Keilrahmen selbst gebaut und bespannt werden muss? Bei Zeichnungen und Aquarellen arbeitet man ja auch auf gekauftem Papier. Inwieweit sind hier die 13% anwendbar?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung!

Verfasst von: Steuerexperte am 21.06.2018 12:16
 


THEMA:  Ermäßigter Steuersatz Kunstgegenstände

Der Rahmen muss meines Erachtens nicht selbst gebaut/bespannt werden. Wenn Sie darüber ein Gutachten benötigen, können Sie mich gern kontaktieren: steuerexperte@aon.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 13.59.217.1 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.