Vielen Dank für die Antwort, ich weiss, dass die Gesellschafter der SV unterliegen, aber warum meint dann die Krankenkassa, dass bei der OG die Gesellschafter alle angestellt werden müssen. Die Haftung bei der OG gilt ja für alle. Hingegen bei der KG unterliegt der Komplementär der SV und die Kommanditisten sollten eigentlich in der Krankenkassa angemeldet werden. Danke vielmals, Marianne |