Sehr geehrte Damen & Herren,
ich befinde mich aktuell in einem Vollzeit-Angestelltenverhältnis und bin nebenbei mit einem Gewerbe geringfügig selbstständig, sprich habe mich seitens SVA von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen und zahle dementsprechend nur Unfallversicherung.
Nun tritt der Fall ein, dass ich mein Angestelltenverhältnis kündigen werde, mein Gewerbe aber weiterhin geringfügig betreiben möchte. Ich habe an sich vollen Anspruch auf's Arbeitslosengeld, möchte dieses aber vorerst an sich nicht in Anspruch nehmen da ich finanziell vorgesorgt habe und mir meinen Anspruch für schlechtere Zeiten aufheben möchte. Ich möchte in weiterer Zukunft komplett selbstständig arbeiten, bis ich mich aber bei der SVA pflichtversichern lasse, möchte ich mein Gewerbe vorerst noch geringfügig betreiben und ausbauen bevor ich den Schritt in die komplette Selbstständigkeit wage.
Nun hätte ich die Möglichkeit, mich geringfügig anstellen zu lassen und mich dabei für 61,83€ monatlich selbst zu versichern - dadurch wäre ich sozialversicherungstechnisch gesichert, darf aber dementsprechend natürlich nur geringfügig verdienen. Ich stelle mich nun die Frage, wie dies bei parallem Betrieb meines Gewerbes abläuft - kann ich mich auf der einen Seite bei der GKK selbstversichern und auf der anderen Seite bei der SVA von der Pflichtversicherung ausnehmen lassen?
Vielleicht wirklich eine etwas zu versicherungsspezifische Frage, aber vl. hat jemand diesbezgl. Erfahrungswerte und könnte sie mir mitteilen.
Vielen lieben Dank! Milena |