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Verfasst von: RolandB am 03.06.2018 16:18
 


THEMA:  Nutzungseinlage bei Verkauf

In unserem privaten Haus haben wir einen kleinen Friseur mit separatem Eingang eingerichtet. Dieser wurde als Nutzungseinlage in die AfA mit aufgenommen. Nun werden wir das Haus aber verkaufen und anderswo einen neuen Friseurladen aufabuen. Dadurch kommt ja die Nutzungseinlage zur vorzeitigen Abschreibung kommt. Die betrieblich genutzte Fläche liegt unter 20%.

Ich bin mir nun aber nicht sicher, ob bei der vorzeitigen Abschreibung der bisher abgeschriebene Betrag als Einnahmen zu verbuchen ist,

oder:

da die betriebliche Nutzung unter 20% ist und damit eigentlich die genutzte Fläche nicht im Betriebsvermögen ist, keine Einnahmen zu verbuchen sind.

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Steuerexperte am 03.06.2018 16:43
 


THEMA:  Nutzungseinlage bei Verkauf

Die Veräußerung gilt zur Gänze als private Grundstücksveräußerung und ist nach den diesbezüglichen Regelungen zu beurteilen (Alt- vs. Neuvermögen). Wenn Sie eine Beurteilung der Steuerpflicht bzw. eine detaillierte Berechnung benötigen, können Sie sich gern unter steuerexperte@aon.at an mich wenden.

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