ich würde gerne wissen ob ich bei Verf 24 zur Gewerbeanmeldung beginnend mit 01.06. und mehr als 30.000 Jahresumsatz dieses Kästchen "Antrag gemäß § 20 Abs. 1 UStG 1994 ankreuzen" soll/muss?
Das Feld ist nur anzukreuzen, wenn Sie ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr beantragen möchten. Bei Fragen können Sie sich gern unter steuerexperte@aon.at an mich wenden.