Hallo,
ich besitze ein Ferienhaus in Kroatien und möchte dies zum Vermieten anmelden. Was ich jetzt schon weiß, ist, dass der in Kroatien entstandene tatsächliche Gewinn zum Einkommen in Österreich dazu gerechnet wird.
Es gibt mit Kroatien ja das Doppelbesteuerungsabkommen mit Progressionsvorbehalt.
Ich verdiene 3650€ brutto und mein lohnsteuerpflichtiges Einkommen ist somit (wenn ich das richtig ausgerechnet habe) ca. 42000€ pro Jahr, womit ich in der Lohnsteuerklasse mit 42% bin. Einkünfte im Ausland wären ca. 17000€/Jahr durch die Vermietung, somit ändert sich die Steuerklasse nicht (geht ja bis 60000€).
Beim Progressionsvorbehalt gibt es ja zwei Varianten, einmal die Befreiungsmethode und einmal die Anrechnungsmethode. Kann mir jemand sagen, welche Methode bei so einer Situation angewendet wird bzw. wieviel dann tatsächlich noch zusätzlich an Steuern bei uns in Österreich ungefähr anfallen?
Freundliche Grüße Mario W.
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