Sehr geehrter Herr Klaus,
Lieferung Lieferant (D) an Sie (AT) = iGL durch Lieferanten (also steuerfreie iGL in D) und iGE für Sie in Rumänien (sie schulden die Erwerbsteuer in Rumänien, Ihnen
steht aber - bei Erfüllung der Voraussetzungen - der VSt-Abzug in Rumänien zu).
Ihre Lieferung an den Kunden (Baustelle in Rumänien) ist eine von Ihnen ausgeführte (ruhende) Lieferung in Rumänien (d.h. steuerbar und steuerpflichtig in
Rumänien).
Die umsatzsteuerliche Behandlung ist gem. rumänischen UStG zu behandeln. Da es keine innergemeinschaftliche Lieferung durch Sie nach Rumänien ist, ist die
Rechnung nach rumänischen UStG zu beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
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