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Verfasst von: Hannes Schmidt am 17.05.2018 13:03
 


THEMA:  freischaffender Künstler

Guten Tag!

Ich bin 18 Jahre alt und Tänzer. Ich möchte gerne als Choreograf tätig werden und gehört, dass ich steuerbefreit bin und auch keine anderen Kosten anfallen würden, da ich ja als freischaffender Künstler gelte. Da ich mich aber mit rechtlichen Fachlatein nicht auskenne wollte ich mal nachfragen wie genau das funktioniert. Stimmt das wirklich, dass ich für alle Gebühren befreit bin (ausgenommen ich verdiene zu viel)? Und muss ich mich wo melden? Wie läuft das?

Freue mich über Ihre Hilfe!

Verfasst von: C.S. am 18.05.2018 07:58
 


THEMA:  freischaffender Künstler

Sehr geehrter Herr Schmidt, 

es sind jedenfalls das Sozialversicherungsrecht (GSVG, wenn Sie selbständig tätig sind) sowie das Einkommensteuergesetz relevant. 

Wenn Ihr Einkommen gem. §2 Abs 2 EStG 11.000 € nicht übersteigt, bezahlen Sie keine Einkommensteuer. 

Sozialversicherungsrechtlich sind Sie als sogenannter neuer Selbständiger zu klassifizieren.  Wenn Ihre Einkünfte € € 5.256,60 nicht überschreiten, sind Sie nicht 

Sozialversicherungspflichtig. Sie können sich jedoch freiwillig versichern lassen. 

Die Beitragssätze bzw. Bemessungsgrundlagen betragen 

- Für die Unfallversicherung € 9,60 (2018)/Monat 

- Die Krankenversicherung 7,65 %,

- die Pensionsversicherung 18,50 % und

- die Selbständigenvorsorge 1,53% der Beitragsgrundlage

Für bestimmte künstlerische Tätigkeiten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds erhalten. 

  • Künstler ist als Neuer Selbständiger pflichtversichert in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung,
  • seine Gesamteinkünfte oder Gesamteinnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit (inklusive künstlerische Nebentätigkeiten) laut Einkommensteuerbescheid mindestens € 5.256,60 (2018) pro Jahr erreichen (diese Voraussetzung kann eventuell entfallen bzw. sind infolge Durchrechnung mehrerer Jahre Erleichterungen vorgesehen) und
  • seine Gesamteinkünfte laut Einkommensteuerbescheid nicht mehr als € 28.473,25 (2018) pro Jahr betragen  

Weiters müssen Sie ein Meldung an das Finanzamt für die Aufnahme Ihrer Tätigkeit abgeben. 

Ich würde Ihnen empfehlen sich durch einen Steuerberater Ihres Vertrauens vertreten zu lassen. 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. (CSSteuerberatung@gmx.at). 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S.

 

 

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