Wenn man nicht verbriefte Derivate(Futures) über einen ausländischen Broker kauft/verkauft, kann man die Brokergebühren in der Steuererklärung als Anschaffungsnebenkosten/Werbungskosten anwenden? Bsp pro Jahr.: Kursgewinn EUR 20000 - Brokergebühren EUR 7000 = EUR 13000 Gewinn (zu versteuern mit persönlichem Tarifsteuersatz/Einkommensteuer) korrekt?
Bin als Angestellter beschäftigt. Müsste ich durch die Kapitalgewinne auch noch zusätzlich Sozialversicherung nachzahlen?
Vielen Dank
Peter |