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Verfasst von: BernhardG am 14.05.2018 10:49
 


THEMA:  Betriebsaufgabe und nachträgliche Ausgaben

Liebe Experten,

Ich habe mein Einzelunternehmen (E/A Rechner) im ersten Quartal vorerst ruhend gestellt und habe nun vor eine Betriebsaufgabe einzuleiten. Wichtig ist jedoch, dass ich Verbindlichkeiten gegenüber einem Kunden habe, welche ich natürlich begleichen will. Wir haben eine Ratenzahlung bis Ende des Jahres vereinbart. Meine Fragen hierzu:

1. Ich nehme doch an, dass ich eine eine solche (defintiv betrieblich veranlasste) monatliche Ratenzahlung auch nach der Betriebsaufgabe als Betriebsausgabe derfassen darf? Werden solche Ausgaben nach der Aufgabe gesondert erfasst oder soll ich meine E/A Buchhaltung einfach wie gehabt weiterführen? Gibt es hier eine Empfehlung?

2. Ich weiß, dass ich eine Bilanz erstellen muss und was darin enthalten ist, unklar ist nur der Abgabetermin. Wird eine solche Bilanz mit der ESt. Erklärung im Folgejahr abgegeben oder muss diese noch dieses Jahr (zB innert eines Monats nach Aufgabe) ans FA gehen? Ich habe hier erstaunlich wenig Konkretes erfahren.

3. Die Übernahme sämtlicher Assets ins Privatvermögen am Stichtag darf ich mit den Rückzahlungen (Betriebsausgabe) nach der Betriebsaufgabe gegenrechnen hoffe ich?

Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.05.2018 13:23
 


THEMA:  Betriebsaufgabe und nachträgliche Ausgaben

Sie müssen einen Übergangsgewinn/verlust ermitteln.

Dieser wird erst mit der Steuererklärung 2018 dem Finanzamt bekannt gegeben.

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