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Verfasst von: Georg am 20.04.2018 15:37
 


THEMA:  Prognoserechnung wann dem FA vorlegen

Hallo,

Ich vermiete mein Ferienhaus ab und zu über AirBnB und die Prognoseberechnung 20-23 Jahre ergibt keinen Gesamtüberschuss. Als Instandhaltungskosten + Reparaturkosten würde ich 1 Prozent der Herstellungskosten/Jahr annehmen. Ist das plausibel? Also nehme ich Liebhaberei an (d.h. keine Ust, keine Ekst). Muss ich die Prognoserechnung im Vorfeld dem FA übermittlen oder genügt es bei Bedarf diese  im nachhinein an das FA zu übermitteln? In diesem Fall nehme ich an, dass die Prognoserechnung jedes jahr mit den IST-Zahlen upzudaten ist? Stimmt das?

Danke und lg

 

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