Ich gehe davon aus, dass Sie Dienstnehmer sind. In diesem Fall können Sie sowieso nicht die Umsatzsteuer zurückholen.
Sie können den Bruttobetrag als Werbungkosten geltend machen.
Aus der Rechnung muss hervorgehen,dass Sie an eine österreichische Adresse übersiedelt sind.
www.steuerberatung-weiss.at
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