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Verfasst von: Paul M. am 18.04.2018 22:59
 


THEMA:  Werbungskosten - Umzug aus dem EU Ausland nach Österreich

Ich werde aus beruflichen Gründen (neuer Job) von Deutschland nach Österreich ziehen. Wie ich von der Hompage des BMF entnommen habe kann ich die Kosten für den Umzug (Umzugsunternehmen,...) als Werbungskosten absetzen. Jetzt möchte ich nur wissen, ob es da ein Problem gibt wenn ich ein deutsches Unternehmen beauftrage den Umzug durchzuführen. Die Rechnung wäre dann ja eine deutsche Mehrwertsteuerrechnung. Ist das ein Problem? Muss ich die neue österreichische Anschrift angeben oder genügt unter Beifügung der deutschen (Ab-)Meldebescheinigung eine Rechnung mit der deutschen Anschrift? Danke für Ihre Mühe!

Paul M.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.04.2018 12:12
 


THEMA:  Werbungskosten - Umzug aus dem EU Ausland nach Österreich

Ich gehe davon aus, dass Sie Dienstnehmer sind. In diesem Fall können Sie sowieso nicht die Umsatzsteuer zurückholen.

Sie können den Bruttobetrag als Werbungkosten geltend machen.

Aus der Rechnung muss hervorgehen,dass Sie an eine österreichische Adresse übersiedelt sind.

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