Hallo,
ich bin 2017 in eine Genossenschaftswohnung umgezogen (Erstbezug 1996) für welche ein Darlehen abbezahlt wird und wovon ein Teil meiner Miete verwendet wird. Sind diese noch steuerlich als Sonderausgaben absetzbar, trotz meiner Mietvertragsunterzeichnung nach dem 1.1.2016?
LG Johann |