Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich Steuer und Privatvermietung:
- Ich bin u.a. Selbständig mit Umsatz kleiner 30k, habe aber vor längerer Zeit in die Umsatzsteuerpflicht optiert wegen div. Investitionen.
- Ich vermiete mein Ferienhaus zeitweilig über AirBnB als angemeldeter Privatzimmervermieter (zahle lokale Tourismusabgabe etc.). Ist diese Vermietung nun automatisch Umsatzsteuerpflichtig mit den aktuell 13%, weil ich mit meiner selbständigen Tätigkeit in die Umsatzsteueroption optiert habe? Oder kann die Vermietung getrennt gesehen werden? Ich bleibe in Summe unter den 30k selbständiger Umsatz.
- Ist die Vermietung des Fereinhauses auch Einkommensteuerpflichtig? Bisher bin ich davon ausgegangen. Aber in diversen Tipps zur Liebhaberrei steht, dass Ferienhäuser zu Liebhaberei zählen und deshalb keine Steuerpflicht besteht. Was ist da richtig?
Danke für die Hilfe! |