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Verfasst von: Mark V. am 11.04.2018 09:05
 


THEMA:  Buchhaltung E/A Rechner Zahlung vs Rechnung

Hallo,

 

ich habe folgende Frage: Ich bin E/A Rechner (Neugründer) und stelle mir gerade die Frage, mit welchem Datum meine Ausgangsrechnungen (Erlöse) bzw. die diesbezüglichen Zahlungen in die Buchhaltung übernommen werden müssen um die Umsatzsteuerzahllast zu berechnen.

Beispiel:

Leistung: 5.1.2018

Rechnungsdatum: 30.01.2018

Erhalt Rechnungsbetrag: 8.02.2018 via Banküberweisung

Was übernehme ich wie in die Buchhaltung, die ich selbst durchführen möchte.

Wenn ich das Rechnungsdatum erfasse (wie bei GmbH), dann wird ja die Umsatzsteuerschuld schon im Jänner schlagend, oder?

Oder ich buche die Rechnung vorerst als Offener Posten ein, der dann im Februar bezahlt wird.

Oder ich buche die Rechnung gar nicht ein, sondern nur den Erhalt?

 

Bitte um Eure Inputs.

Danke

Verfasst von: Simon am 12.04.2018 21:10
 


THEMA:  Buchhaltung E/A Rechner Zahlung vs Rechnung

Bei Einnahmen Ausgaben Rechnung gilt das Zuflussprinzip. Sie "buchen" sobald sie den Zahlungseingang haben bzw. wenn Sie etwas zahlen. Genauso in der Umsatzsteuer. Nur bei Reverse Charge Umsätzen ist es anders.

Verfasst von: Mark V. am 16.04.2018 21:03
 


THEMA:  Buchhaltung E/A Rechner Zahlung vs Rechnung

Vielen Dank - Und sollte ich die Verpflichtung zur doppelten Buchhaltung haben, buche ich diese mit Rechnungsdatum oder Leistungsdatum ein?

 

 

Verfasst von: Simon B am 17.04.2018 21:43
 


THEMA:  Buchhaltung E/A Rechner Zahlung vs Rechnung

Für die USt können Sie ohne Rechnung nichts einbuchen, weil sie sich ohne Rechnung keine Vorsteuer holen können. Außer bei Reverse Charge Umsätzen nach 19 (1) können Sie auch ohne Rechnung einbuchen. Daher buchen Sie alles mit Rechnungsdatum ein. Es kommt dann darauf an ob sie 4 1 oder 5 1 Ermittler sind. Ein 5 (1) ermittler muss auch periodengerecht buchen. Hätten Sie z.b. im Dezember Leistungen bezogen, wofür sie noch keine Rechnung haben müssen Sie eine Rückstellung einbuchen. Das betrifft aber nur Abschlussbuchungen zum 31.12

Verfasst von: Mark V. am 23.04.2018 09:45
 


THEMA:  Buchhaltung E/A Rechner Zahlung vs Rechnung

Vielen Dank für die Erläuterungen.

Soweit alles klar - Angenommen ich bin 5 1 Ermittler und erbringe eine Leistung im Dezember, die ich erst im Jänner fakturiere. Auch diese Leistung ist abzugrenzen bzw. Ust-technisch schon im Dezember zu berücksichtigen?

 

Danke

Verfasst von: Simon B am 24.04.2018 19:45
 


THEMA:  Buchhaltung E/A Rechner Zahlung vs Rechnung

nein bei der USt erst mit Rechnung, spätestens dem darauffolgenden Monat der Leistung. Im UGB hätten Sie aber schon die Leistung abgegrenzt aber noch ohne Umsatzsteuer. Ist aber nur am 31.12 relevant.

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