Hallo,
ich habe folgende Frage: Ich bin E/A Rechner (Neugründer) und stelle mir gerade die Frage, mit welchem Datum meine Ausgangsrechnungen (Erlöse) bzw. die diesbezüglichen Zahlungen in die Buchhaltung übernommen werden müssen um die Umsatzsteuerzahllast zu berechnen.
Beispiel:
Leistung: 5.1.2018
Rechnungsdatum: 30.01.2018
Erhalt Rechnungsbetrag: 8.02.2018 via Banküberweisung
Was übernehme ich wie in die Buchhaltung, die ich selbst durchführen möchte.
Wenn ich das Rechnungsdatum erfasse (wie bei GmbH), dann wird ja die Umsatzsteuerschuld schon im Jänner schlagend, oder?
Oder ich buche die Rechnung vorerst als Offener Posten ein, der dann im Februar bezahlt wird.
Oder ich buche die Rechnung gar nicht ein, sondern nur den Erhalt?
Bitte um Eure Inputs.
Danke |