Hallo, ich bin Arzt und ich werde bald meine Einkommensteuererklärung für das 2017 dürch finanzonline.bmf.gv.at übermitteln. Kann ich die Ausgaben eintragen, die ich gemacht habe, bevor ich mit der Arbeit angefangen habe? Ich arbeite seit Oktober 2017, aber ich musste im Juli und August 2017 die Kosten der verschiedene Sprachprufungen und der anderen Dokumente getragen. Kann ich diese Ausgaben trotzdem eintragen? Vielen Dank im Voraus. LG Pio |