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Verfasst von: Andrea am 05.04.2018 18:43
 


THEMA:  Geerbte Wohnung (Kauf im Jahre 1973)

Hallo, ich habe eine im Jahr 1973 gekaufte Wohnung von meiner Mutter geerbt und hätte nun bereits einen Käufer dafür. 

Brauche ich zum Verkauf wirklich einen Steuerberater zum errechnen der ImmoESt? Wird diese nicht sowieso vom Finanzamt errechnet?

Zuerst sagte mir der Käufer ich bräuchte nur 4,2 % ImmoEST zahlen, heute meinte er ich muss die Immo von einem Steuerberater selbst errechnen lassen und diesen dann natürlich auch bezahlen. Ausserdem soll ich für den Kaufvertrag den sein Rechtsanwalt erstellt hat nun auch zahlen. Das war aber nicht ausgemacht. Wie soll ich vorgehen? Mein Notar meinte das sei eigentlich alles Sache des Käufers. Die Wohnung (58m2) wird um ca. 60.000 verkauft, eigentlich ein Schnäppchen für den Käufer, da gleichwertige im Raum Graz um 90.000 zu verkaufen sind. 

Verfasst von: simon am 06.04.2018 12:20
 


THEMA:  Geerbte Wohnung (Kauf im Jahre 1973)

Die steuer errechnet der notar man braucht also leider keinen steuerberater. Ich würde halbe halbe machen und sonst noch warten mit dem verkaufen. Man muss ja vermögen nicht verschleudern

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