Liebes Forum,
ich habe bei Amazon in England etwas für mein Unternehmen bestellt was mir als innergemeinschaftlicher Erwerb geliefert wurde. Da der Artikel leider leicht beschädigt ankam, würde mir Amazon einen nachträglichen Preisnachlass gewähren. Die entsprechende Rückerstattung würde ich wohl Anfang April bekommen.
Ich würd's nun so machen, dass ich den Artikel in der UVA für's erste Quartal mit dem Kaufpreis inklusive der Rückerstattung reinnehme - da ich vermutlich keine neue Rechnung bekommen werde, würde ich die ursprüngliche Rechnung abheften und händisch dazuschreiben, dass ich nachträglich auf Grund einer Beschädigung einen Preisnachlass in Höhe X erhalten habe, ggf. mit Ausdruck der entsprechenden Kreditkarten-Transaktion der Rückerstattung.
Meiner Logik nach wär's so korrekt und leicht nachvollziehbar, aber ich bin mir unsicher ob das so rein formell bzw. so, wie ich's machen würde, von der Finanz ggf. akzeptiert wird - würde mich insofern über eine Antwort freuen!
Danke & liebe Grüße,
Amelie |