Sehr geehrtes Forum! Wenn ein Unternehmen seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten versteuert und vereinzelt Reverse Charge Umsätze tätigt, muss dann auf Sollversteuerung umgestellt werden, oder ist es in Ordnung, wenn nur die Reverse Charge Umsätze nach dem Sollprinzip im Rahmen der Istversteuerung versteuert werden? Danke für Antworten! |