Fr. Mag. Weiss, vielen Dank, das war ein sehr guter Hinweis! Artikel 11 des DBA mit der CSSR sagt zum Thema Zinsen folgendes:
(1) Zinsen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, dürfen nur in dem anderen Staat besteuert werden.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Empfänger der Zinsen im anderen Vertragsstaat, aus dem die Zinsen stammen, eine gewerbliche Tätigkeit durch eine dort gelegene Betriebstätte oder eine selbständige Arbeit durch eine dort gelegene feste Einrichtung ausübt und die Forderung, für die die Zinsen gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebstätte oder festen Einrichtung gehört. In diesem Fall ist Artikel 7 beziehungsweise Artikel 14 anzuwenden.
Da ich in der Slowakei weder eine Betriebsstätte habe, noch eine gewerbliche Tätigkeit ausübe, sollte also die Einkommenssteuer auf den Zinsgewinn exklusiv in Österreich zu entrichten sein. Verstehe ich das richtig?
Liebe Grüsse Alex
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