Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Martin am 21.03.2018 12:16
 


THEMA:  Alleinverdienerabsetzbetrag rückwirkend (Jahr 2013) erhalten - möglich?

Guten Tag

 

Meine Frage bezieht sich auf den Alleinverdienerabsetzbetrag und ob dieser auch rückwirkend beantragt werden kann, genauer gesagt für das Jahr 2013! Ich bin Selbstständiger.

2013 wurde ich von einem Steuerberater vertreten, seit 2015 kümmere ich mich selbst um meine Steuerangelegenheiten. Im Jahr 2013 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht beantragt oder gewährt, die Arbeitnehmerveranlagung meiner Lebenspartnerin wurde für das Kalenderjahr 2013 erst Anfang 2015 erledigt. Ihre Gesamteinkünfte betragen ziemlich genau 5100 € für das gesamte Kalenderjahr 2013. 

Ich weiß leider nicht, warum der Alleinverdienerabsetzbetrag für 2013 nicht beantragt oder gewährt wurde, meines Wissens würden die Einkünfte meiner Lebenspartnerin in Höhe von 5100 € dies zulassen. Die Frage ist nun, ob ich diesen noch rückwirkend beantragen kann und wie dies für mich als SELBSTSTÄNDIGEN möglich ist?

Vielen Dank für Ihre / Eure Antwort, 

mfg Martin

 

Verfasst von: Simon B am 21.03.2018 21:21
 


THEMA:  Alleinverdienerabsetzbetrag rückwirkend (Jahr 2013) erhalten - möglich?

Kommt drauf an wann Sie den Einkommenssteuerbescheid bekommen haben. Grundsätzlich erwächst er in Rechtskraft nach einem Monat wenn Sie nicht dagegen berufen. Es wäre eine Aufhebung gemäß 299 BAO denkbar aber es gilt eine Frist von einem Jahr. Die ist wahrscheinlich schon verstrichen. Eine dritte Möglichkeit wäre die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. In dem Fall müssen Sie aber verhindert gewesen sein Berufung einzulegen. Das ist ja nicht der Fall. Ich denke es geht nicht.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.119.166.34 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.