Hi,
Habe folgendes Thema: Ein Projekt kann nicht zu Ende gebracht werden, Teilrechnungen wurden jedoch im Vorjahr an den Kunden gestellt, ich hatte also als E/A-Rechnerin Einnahmen und diese auch entsprechend versteuert. Jetzt wird es an den Kunden eine Rückzahlung dieser Summen geben, das haben wir so vereinbart, da kein Endprodukt besteht, welches genutzt werden könnte. Wie wird sowas denn gebucht? Stellt der Kunde eine Rechnung mit einer Forderung zur Rückzahlung für das Projekt und muss diese eine UST inkludieren? Das wäre doch falsch, da es ja kein erfolgswirksamer Umsatz ist, sondern eine Rückzahung die mE nach netto auszuweisen wäre. Brauchen wir hier überhaupt eine Rechnung im klassischen Sinn?
Wenn das Geld an den Kunden geht: Wie erfasse ich diese Zahlungen? Die gesamte Summe als umsatzsteuerfreie Ausgabe (Schadensfall)? Kann man solch hohe Aufwendungen auch auf mehrere Jahre verteilen und auch dann wenn man den Betrieb ruhend stellt? Ich bin nämlich auch nicht-selbstständig tätig, würde auf Vollzeit wechseln und könnte zumindest durch diese Ausgaben etwas von der Lohnsteuer zurückbekommen (die ich ja wegen dieser Zahlungen bereits als Unternehmerin ohnehin bezahlt habe).
Bin für Hinweise dankbar |