Verfasst von:
Dorian am
13.03.2018 12:00
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THEMA: Nachträglicher Vorsteuerabzug |
Hallo liebes Forum,
ich habe mir Anfang des Jahres eine Kamera gekauft von welcher ich mir in der nächsten UVA die Vorsteuer zurückholen könnte. Ich bin jedoch am überlegen, die Kamera eventuell doch wieder abzugeben und mir stattdessen eine andere zu kaufen - jedoch kann ich noch nicht sagen, ob diese Entscheidung bis Mitte April (also dann, wann die UVA für's erste Quartal fällig ist) gefällt ist. Sollte ich die Kamera doch behalten, kann ich mir die Vorsteuer nachträglich zurückholen? Sei es durch eine Korrektur der UVA (sinnvoll?) oder dann in der UVA für's zweite Quartal. Ich würd's ja ggf. bei der zweiten UVA reinnehmen, da es sich um eine Gutschrift für mich handelt sollte es ja theoretisch keine Rolle spielen. Würde mich trotzdem über eine fachkundige Antwort freuen um sicherzugehen.
Danke!
Dorian |
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Verfasst von:
Simon B am
16.03.2018 21:53
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Verfasst von:
Dorian am
18.03.2018 21:35
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THEMA: Nachträglicher Vorsteuerabzug |
Hallo Simon B,
Danke für Ihre Antwort.
Eine Frage hätte ich noch, eventuell könnten Sie mir weiterhelfen. Sollte ich die Kamera nicht behalten wollen und keinen Vorsteuerabzug geltend machen, kann ich sie ja als Privater wieder verkaufen da sie nie um Firmenvermögen war. Theoretisch könnte ich dabei wohl ein paar Euro Gewinn machen da ich sie sehr günstig erworben habe - wo wäre dieser Gewinn dann in der Einkommenssteuererklärung zu versteuern? Mein nebenberuflich selbstständiges Einkommen fällt unter Gewerbebetrieb, aber das aus dem Privatverkauf der Kamera ...?
Danke & schönen Sonntag,
Dorian |
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Verfasst von:
Simon B am
18.03.2018 23:10
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THEMA: Nachträglicher Vorsteuerabzug |
Wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 1 Jahr vergeht haben Sie sonstige Einkünfte gem §29. Es gibt aber eine Freigrenze von 440 EUR. |
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Verfasst von:
Dorian am
19.03.2018 13:49
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THEMA: Nachträglicher Vorsteuerabzug |
Hallo Simin B,
sind das sog. Spekulationseinkünfte? Sprich wenn ich als privater nebenbei etwas kaufe und teurer weiterverkaufe, kann ich dies bis zu einer Freigrenze 440€ steuerfrei tun? Unabhängig davon, dass ich bereits ein Gewerbe betreibe. Nicht, dass ich das gezielt vorhätte, aber ich glaube dass es relativ wenig Sinn macht die Kamera nur deshalb ins Anlagevermögen aufzunehmen damit ich sie mit einer Rechnung weitevrerkaufen kann und der dadurch entstandene mögliche Gewinn so versteuert wird.
Danke!
Dorian |
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