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Verfasst von: Hanna am 29.12.2004 14:59
 


THEMA:  Aufwandsentschädigung
Ich bin unselbständig beschäftigt und habe ein 2004 ein Nebeneinkommen in der Höhe von 700,-- als Autorin und eine Aufwandsentschädigung von 360,--. Das Nebeneinkommen auf Honorarbasis ist unterhalb der Freigrenze, aber wie wirkt sich die Aufwandsentschädigung aus? In welcher Form muss ich sie bekannt geben?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 29.12.2004 14:59
 


THEMA:  Re: Aufwandsentschädigung
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ausgaben in Höhe der Aufwandsentschädigung gehabt haben, dann brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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