Sehr geehrter Herr Hannes,
das kommt darauf an in welchem Umfang Sie das planen (mit der regelmäßigen Wiederholungsabsicht oder nur gelegentliche Vermietung).
Bei nur gelegentlicher Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern hätten Sie sonstige Einkünfte, eine Wiederholungsabsicht bzw. Absicht
gleichartige Gelegenheiten zur Vermietung wahrzunehmen, kann das zur gewerblichen Vermietung führen.
Abhängig vom Umfang knüpfen sich umfänglich verschiedene Folgen daran, deren Erläuterung den Rahmen des Forums sprengen würde.
Ich empfehle Ihnen einen Steuerberater zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
C.S.
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