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Verfasst von: Joe am 23.02.2018 18:30
 


THEMA:  Einkommensteuerbescheid falsch?

Hallo,

ich habe heute meinen Einkommensteuerbescheid für 2017 erhalten, und… große Verwunderung: ich habe ein Guthaben und bekomme Geld zurück.

Bei der Vorberechnung im Finanzonline war es noch anderes und ich hätte etwas nachzahlen müssen.

Es geht darum, dass ich im Jahr 2017 Notstandshilfe bezogen habe bis Ende August. Ab April war ich zusätzlich geringfügig beschäftigt und ab Sept. dann Vollzeit.

Im Einkommensteuerbescheid für 2017 wurde mein Einkommen aber nicht mit Umrechnungszuschlag auf das ganze Jahre aufgerechnet (so wie es im Einkommensteuerbescheid für 2016 passiert ist – da war die Situation so: angestellt bis Ende Feb. und dann AMS – da wurde mein Gehalt auf das ganze Jahr aufgerechnet) sondern dies wurde gar nicht gemacht.

OK, mich freut dies, ABER… sollte die Berechnung falsch sein, was kann passieren?

Ich werde keine Berufung einlegen. ;-)

Sollte das FA doch irgendwie drauf kommen, könnte ich ja nur einen neuen Bescheid erhalten und müsste dann zurück zahlen, mehr kann doch nicht passieren, oder?

LG und Danke für sachdienliche Antworten!

Verfasst von: C.S. am 01.03.2018 09:41
 


THEMA:  Einkommensteuerbescheid falsch?

Sehr geehrter Herr Joe, 

dem Finanzamt stehen verschiedene Verfahrenstitel für die Bescheidaufhebung zur Verfügung. Im Falle einer Aufhebung und gleichzeitiger Erlassung 

eines neuen Bescheides können Anspruchszinsen fällig werden (hier gibt es jedoch eine Bagatellgrenze iHv. 50 € - Nichtfestsetzung). 

Da Sie (zumindest lt. obiger Sachverhaltsbeschreibung) vorsätzlich keine falschen Angaben gemacht haben, besteht mE kein finanzstrafrechtliches Risiko. 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S. 

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