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Verfasst von: Michael am 19.02.2018 14:50
 


THEMA:  Ausnahme vom ImmoEst

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage, auf die ich leider keine Antwort gefunden habe.

Ich habe eine Wohnung, bei der ich alleiniger Eigentümer bin und bei der bei Verkauf ImmoEst anfallen würde. Wenn ich die Wohnung an meine Lebensgefährtin verschenke, diese nützt die Wohnung dann zwei Jahre lang als Hauptwohnsitz und verkauft diese dann, würde damit eine Befreiuung von der ImmoESt erreicht werden?

Vielen Dank für Ihre Info und schöne Grüße,

Michael 

Verfasst von: Michael am 20.02.2018 14:38
 


THEMA:  Ausnahme vom ImmoEst

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe jetzt die Antwort auf meine Frage gefunden: "ab der entgeltlichen Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird"

Jetzt stellt sich mir aber eine andere Frage: darf ich die Wohnung nun günstiger an meine Lebensgefährtin verkaufen (geringerer Verkaufspreis = geringere ImmoESt) oder muss man da irgendwie Marktüblichkeit nachweisen?

Danke und schöne Grüße,

Michael 

 

Verfasst von: Michael am 20.02.2018 14:38
 


THEMA:  Ausnahme vom ImmoEst

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe jetzt die Antwort auf meine Frage gefunden: "ab der entgeltlichen Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird"

Jetzt stellt sich mir aber eine andere Frage: darf ich die Wohnung nun günstiger an meine Lebensgefährtin verkaufen (geringerer Verkaufspreis = geringere ImmoESt) oder muss man da irgendwie Marktüblichkeit nachweisen?

Danke und schöne Grüße,

Michael 

 

Verfasst von: Simon B am 21.02.2018 15:59
 


THEMA:  Ausnahme vom ImmoEst

Die Marktüblichkeit schlägt Ihnen dann die Grunderwerbssteuer voll ins Gesicht. Es gibt noch einen zweiten Tatbestand. Da müssen Sie 5 jahre innerhalb der letzten 10 jahre als HW dort gemeldet gewesen sein und die Befreiung gilt auch.

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