Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Danijel am 11.02.2018 22:19
 


THEMA:  Freelancer ohne Vertrag oder Auftragsbestätigung

Hallo! 

 

Ich habe eine kleine Werbeagentur. Ich habe nun ein interessantes Unternehmen gefunden und habe mich dort beworben, da ich mit den nebenberuflichen selbstständigen Einkommen nicht auskomme.

 

Die Firma wünscht sich aber keinen Freelancer, ich müsste meine Selbstständigkeit aufgeben, um dort arbeiten zu können. Der Chef gab mir aber die Möglichkeit, 1 Woche als Feelancer zu arbeiten auf Rechnung. 

 

Ich Idiot? habe leider keinen Vertrag erstellt. Das Problem ist aber, wenn das Unternehmen die erstellten Produkte fehlerhaft liefert, bekommen sie vom Endkunden eine auf den Deckel. Die Strafen belaufen sich auf mindestems 25000€, je anch Auflage. 

 

Wie kann ich mich trtodzem zumindest danach rechtkich absichern?

 

Kann ich irgendwie meine Rechnung so überarbeiten und dazuschreiben, dass die Arbeit kontrolliert und abgenommen wurde? Natürlich mit Unterschrift. Oder ist und bleibt das jetzt ein Problem für mich? Die bestellten Produkte dauern nämlich mindestens 4 Monate, und erst dann würde das rauskommen, ob es fehlerhaft ist oder nicht. Können die mir dann etwas an den Zeiger hängen? Oder bin ich mit solche einem Satz raus aus dem Ganzen? 

 

Ich könnte niemals für solch eine hohe Strafe haften.

Ich würde bei sowas echt einen Steuerberater oder Anwalt engagieren, aber ich arbeite nur noch bis Donnerstag. Und die Termine dauern eben min 14 Tage. Und leider geht es um nur 1500€ und da geht sich das auch waracheinlich nicht einmal aus.

 

Vielen Dank im Vorraus.

Verfasst von: C.S. am 12.02.2018 11:28
 


THEMA:  Freelancer ohne Vertrag oder Auftragsbestätigung

Sehr geehrter Herr Danijel, 

aus berufsrechtlichen Gründen darf Sie kein Steuerberater in solchen Angelegenheiten beraten. 

Es bestehen für Sie die Möglichkeiten sich an einen Rechtsanwalt oder die Wirtschaftskammer zu wenden. 

Mit freundlichen Grüßen 

C.S.

CSSteuerberatung@gmx.at 

 

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.138.105.128 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.