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Verfasst von: KennMichNixAus am 07.02.2018 08:23
 


THEMA:  SVA Nachzahlung ... Absetzbar?

Guten Morgen!

Ich war im Jahr 2016 für ein paar Monate als Freelancer tätig und habe das Unternehmen im selben Jahr auch wieder ruhend gemeldet (Es war einfach nix für mich)
2017 war ich ausschließlich unselbstständig Erwerbstätig. Ich erhielt jedoch eine Nachzahlung der SVA in der Höhe von rund 1.400€, welche ich auch schon zur Gänze beglichen habe.

Ich habe gelesen, dass ich diese SVA Nachzahlung NICHT für den Steuerausgleich 2017 geltend machen kann, da er aus meiner Selbstständigkeit stammt. So wie ich ebenso auch divese Einkäufe, die ich als Unternehmen getätigt habe und die kein geringwertiges Wirtschaftsgut sind, nicht mehr absetzen kann (wie z.b. ein Server um 2.000€, den ich ausschließlich beruflich nutzte ja auf 5 Jahre hätte absetzen können).

Darf ich diese Ausgabe wirklich nicht absetzen? Wenn doch, unter welchem Punkt (Kennzahl) bei der Einkommenssteuererklärung?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 07.02.2018 15:20
 


THEMA:  SVA Nachzahlung ... Absetzbar?

Im Formular für die Arbeitnehmerveranlagung geht es nicht.

Sie müssen ein Einkommesnteuererklärung abgeben.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: KennMichNixAus am 07.02.2018 15:57
 


THEMA:  SVA Nachzahlung ... Absetzbar?

Deswegen habe ich ja geschrieben:
"Wenn doch, unter welchem Punkt (Kennzahl) bei der Einkommenssteuererklärung?"


Verfasst von: KennMichNixAus am 07.02.2018 16:11
 


THEMA:  SVA Nachzahlung ... Absetzbar?

Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass ich den Wert bei der Kennzahl 9225 eintragen muss.
Da habe ich dann aber ein Problem, dass mich Finanzonline nicht abschließen lässt.

Bei Kennzahl 320 muss ich einen Wert angeben ... so weit so gut.
Ich  habe keine Einkünfte aus Selbstständigen Tätigkeiten, gebe also 0,00 an. Das erlaubt Finanzonline aber nicht.

Was soll ich tun?

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