Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Mike am 05.02.2018 18:41
 


THEMA:  LSt vs. ESt bei nebenberuflicher Selbständigkeit, KFZ-Nutzung

Hallo, ich habe bitte folgende 2 Fragen:

Neben einer unselbst. Beschäftigung (40St/Wo) soll eine nebenberuflich selbständige Tätigkeit dazukommen. Demnach würde über dem Freibetrag von 730,- Gewinn ESt anfallen.

1. Bei einem Jahresbruttoeinkommen unselbständiger Tätigkeit von 28.000,- beträgt die LSt ca. 2.000,- Ab 731,- nebenberuflichem Gewinn, also zB 28.731,- wäre dann die ESt mit 25% für 11.000-18.000 und 35% für 18.000-28.731,- anzusetzen. Das wären dann 1.750+3.756 = 5.506,- (also fast das 3-fache!) Ist das so korrekt gerechnet und fall ja, kann das wirklich sein? Das wäre ja ein deutliches Missverhältnis.

2. Angenommen bei der nebenberuflichen Selbständigkeit werden Einnahmen (z.B. Honorare für Vorträge) von ca. 6.000,- erzielt. Es wäre hierfür ein KFZ notwendig (z.B. Kombi), das kann ein geborgtes oder auch ein eigenes sein (müsste gekauft/geleast werden). Beim geborgten ist klar, geht nur km-Geld. Beim eigenen gäbe es Variante A unter 50% Privatanteil oder Variante B über 50% Privatanteil, korrekt? Wenn man die Pauschale (6%+1,8%) für Werbungskosten hernimmt, kommt man auf 468,- dazu noch den Gewinnfreibetrag von 13% wären ca. 720,- Also ohne zusätzliche Aufwendungen bleiben da ca. 4.800,- über. Wenn man nun eine betriebliche Nutzung von unter 50% annimmt, wären zumindest 11.000 betriebliche Jahres-km notwendig, um unter die 730,- zu kommen. Das ist eher unrealistisch. Also bleibt nur die eigene Anschaffung (sollte eigentlich vermieden werden). Sehe ich das soweit korrekt? Falls ja, wäre dann bei einem Kreditkauf eines Autos die Abschreibung wie folgt: Neuwagen (max. 40.000,-) jeweils 1/8 pro Jahr auf 8 Jahre, Gebrauchtwagen 5 Jahre alt 1/3 pro Jahr auf 3 Jahre und bei mind. 8 Jahre alt auf die tatsächliche Nutzungsdauer, z.B. 1-2 Jahre also einmalige Abschreibung bzw. 1/2 auf 2 Jahre?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort(en)!

Verfasst von: Simon B am 05.02.2018 19:43
 


THEMA:  LSt vs. ESt bei nebenberuflicher Selbständigkeit, KFZ-Nutzung

nein ist nicht richtig da das 13 und 14 gehalt nur mit 6% versteurt wird. außerdem gibt es noch einen verkehrsabsetzbetrag der die steuer mindert.

Verfasst von: Mike am 07.02.2018 08:27
 


THEMA:  LSt vs. ESt bei nebenberuflicher Selbständigkeit, KFZ-Nutzung

Simon B, was bedeutet das bitte konkret? in Beträgen?

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.144.116.34 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.