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Verfasst von: Maier am 05.02.2018 13:37
 


THEMA:  Berechnung Progressionsvorbehalt bei geringfügiger Selbstständigkeit und AMS-Bezug

Guten Tag,

ich war im Jahr 2017 wie folgt tätig:
Januar - März: angestellt und geringfügig selbstständig
April - Dezember: arbeitssuchend (AMS) und geringfügig selbstständig

Jetzt wird ja vom Finanzamt meine Einkommenssteuer nach meinen Angaben ermittelt.
Soweit ich verstanden habe wird für die Berechnung des Einkommenssteuerprozentsatzes mein Verdienst außerhalb der Zeit des AMS-Bezuges verwendet und dann hochgerechnet (=Progressionsvorbehalt).
Bis hierhin alles klar.

Jetzt muss ich dem Finanzamt für meine selbstständige Tätigkeit ja nur eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung vorlegen. Aus dieser geht ja nicht hervor wann ich Geld eingenommen habe, sondern nur wieviel.
Das meiste Geld habe ich im Zeitraum eingenommen, wo ich arbeitssuchend war. Wird das dann trotzdem für die Berechnung des Steuersatzes herangezogen?
Bzw. wann nicht, wie filtert das Finanzamt, welche selbstständigen Einnahmen sie in die Berechnung einfließen lassen und welche nicht?
Kann ich denen Zufluss- bzw. Abflussdaten schicken oder rechnen die einfach alles und nehmen dann einen alliqouten Anteil oder nehmen die einfach alles?

Danke schonmal für die Antworten und freundliche Grüße

Verfasst von: Maier am 15.02.2018 11:07
 


THEMA:  Berechnung Progressionsvorbehalt bei geringfügiger Selbstständigkeit und AMS-Bezug

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