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Verfasst von: VerwirrterHannes am 05.12.2017 00:38
 


THEMA:  Honorarnote Schreibarbeiten

Ich hab heuer für die Organisation einer Freundin (Therapiebereich) einige Namenslisten für Therapeuten aktualisiert und ein paar Texte ausgebessert. Büroservice mit Schreibarbeiten, nennt man das glaube ich. Ich hab einemal eine Rechnung über 160 Euro geschrieben und einmal über 320. Muss ich das irgendwie melden, oder versteuern? Ich hab nachgesehen und es handelt sich bei meinem Fall um ein freies Gewerbe, stimmt das? Ich möchte diese Tätigkeit aber gar nicht als Gewerbe ausführen. Es war lediglich eine Art Freundschaftsdienst.

Ich komme auch unter die 780 Euro.

Was genau muss ich jetzt unternehmen und muss ich überhaupt etwas unternehmen?

MfG

Hannes

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 05.12.2017 15:29
 


THEMA:  Honorarnote Schreibarbeiten

Die Grenze sind € 730,--. Aber Sie hatten sich auch ein paar Ausgaben, sodass Sie gar ncihts tun müssen.

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Iryna am 28.04.2018 11:06
 


THEMA:  Honorarnote Schreibarbeiten

Ich erledige regelmässig diverse Schreibarbeiten bei einer GmbH, die Honorarnoten werden dann auch monatlich ausgestellt, ca. 1000. Ich weiss , dass die Schreibarbeiten lt. Steuerrecht zu selbständige Arbeit gehören (Freiberufler). Ab 11000€ wird Ust berechnet, ab noch höhere Grenze: Einkommensteuer, Prozentsatz abhängig vom jährlichen Betrag. Die Honorarnoten werden dan an FA am Ende des Jahres mit Einkommenssteuererklärung abgegeben. Ich hätte nur eine Frage: muss ich einen Vertrag mit der GmbH unterschreiben, weil die Arbeiten regelmässig anfallen werden od. was anderes noch machen, damit es alles richtig abläuft?

Vielen Dank für die Antwort!

MfG

Iryna.

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