Ich fange zum 01.01.2018 einen neuen Job an. Dazu brauche ich einen Zweitwohnsitz. Meine Partnerin wohnt mit unseren beiden Kindern weiterhin in der alten Wohnung (ca. 200 km entfernt). Ich werde diese Woche einen Vertrag für eine 80qm Wohnung unterschreiben. Dazu folgende Fragen:
- Ich werde noch im Dezember Möbel, TV usw. für die Wohnung kaufen. Kann ich diese bereits in der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 als Werbungskosten ansetzen, obwohl die doppelte Haushaltsführung erst am 01.01. beginnt? Das gleiche gilt für die Maklerkosten, Wohnungsbesichtigungsfahrten, etc.
- Es ist gut möglich, dass ich mit meiner Familie im Laufe des kommenden Jahres in die neue Wohnung übersiedeln werde. Kann ich dann trotzdem bis zum Umzug, Werbungskosten die im Rahmen der Wohnung angefallen sind, in der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 ansetzen (doppelte Miete, Familienheimfahrten, weitere Einrichtungsgegenstände).
Vielen Dank für die Antwort. |