Hallo!
Eine Frage aus der Praxis: Eine Maschine, welche aufgrund der Vorschriften nach EStRL 137ff und 3223ff zum Finanzierungsleasing, dem Leasingnehmer zuzuordnen ist, und dort aktiviert und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer jährlich abgeschrieben wird. Also Laufzeit des Leasings kürzer als gesetzliche Abschreibungsdauer und steuerlicher Buchwert am Ende der Grundmietzeit (= voraussichtlicher Verkehrswert) ist niedriger als die Kaufoption.
Kernfrage jetzt: Steht dann ein ivnestitonsbedingter Gewinnfreibetrag dafür zu?? Immerhin handelt es sich damit um ein Anlagegut, welches sämtliche Kriterien des GFB erfüllt. Grundsätzlich schließt dies § 10EStG zum GFB ja nicht aus. Ich konnte dazu leider keinerlei weiterführende Literatur finden.
Danke!! |