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Verfasst von: Johann Meyer am 07.11.2017 14:23
 


THEMA:  Umsatzsteuer auf Rechnung mit fehlerhaften Angaben

Guten Tag,

Ich bin als Freiberufler tätig, und bin auch umsatzsteuerpflichtig. Bei Überprüfung meiner Unterlagen habe ich neulich, rein zufällig, gemerkt, dass ich vor zwei Jahren fehlerhafte Rechnungen ausgestellt habe.

An zwei Rechnungen, die ich an einen meiner Stammkunden geschickt habe, habe ich eine falsche Steuernummer eingegeben. Wie es dazugekommen ist, kann ich nicht mehr sagen. Ich arbeite viel mit Zahlen; wahrscheinlich ist es per copy&paste geschehen.

Es sieht danach aus, dass es mein Auftraggeber gar nicht gemerkt hat. Jedenfalls hat er sich darüber nie geäußert, was ich komisch finde. Ich denke der würde eine Nachfrage vom FA bekommen wenn er seine Vorsteuer erstattet haben möchte?

Soll ich jetzt noch im Nachhinein irgendetwas tun? Meine Rechnungen sind schon vor zwei Jahren bezahlt worden.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten,

Johann

Verfasst von: Dario Jerkovic am 07.11.2017 21:12
 


THEMA:  Umsatzsteuer auf Rechnung mit fehlerhaften Angaben

Hallo!

Du schuldest die UST ja trotzdem auf grund der ausgestellten Rechnung und der darauf ausgewiesenen UST, diese hast du ja auch abgeführt. Er wird eventuell Probleme bekommen beim VST-Abzug, falls jemand darauf Aufmerksam wird, weil er sich ja keine VST ziehen darf wenn die Rechnung falsch ausgestellt ist.

Da sich noch keiner meldet, würde ich sagen belasse es dabei. Falls du eine Betriebsprüfung hast bzw. eine Steuerprüfung bekommst und es da auffällt wirst du sie berichtigen. Du kannst aber auch das Finanzamt um Rat fragen und auf Antrag die Rechnung berichtigen und neu ausstellen!

Liebe Grüße und ich hoffe ich konnte dir helfen :) 

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