Guten Tag,
als nebenberuflicher Fotograf (Kleinunternehmer) benötige ich gelegentlich die Hilfe eines Assistenten für einfache Tätigkeiten. Seine Entlohnung wird monatlich jedenfalls unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Bei einem freien Dienstvertrag wäre in diesem Fall von mir als Arbeitgeber nur die Unfallversicherung an die SVA abzuführen - ist das richtig? Muss von mir dazu eine Anmeldung des Mitarbeiters bei der SVA erfolgen?
Gäbe es eine andere Möglichkeit, diese Beschäftigung unkompliziert durchzuführen?
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen Rene K. |