Danke, ich werde mich eventuell melden, sobald es so weit ist.
Ich dachte, es scheitert vielleicht an § 20 Abs 1 Z 1 EStG. Ich hätte dies nämlich so verstanden, dass der Mietzins für die angemietete Wohnung als aufgewendeter Betrag für den Haushalt des Steuerpflichtigen zu sehen ist.
Aber wenn ich natürlich die Einnahmen aus der vermieteten Wohnung mit meiner zu zahlenden Miete für die angemietete Wohnung gegenrechnen kann, ist das super. Vielen Dank für die Info! |