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Verfasst von: Nina M. am 18.10.2017 09:40
 


THEMA:  Verrechnung Mietzins mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Hallo,

Ich muss beruflich (temporär) umziehen und würde meine Eigentumswohnung während dieser Zeit gerne vermieten und mir in der anderen Stadt lediglich eine Mietwohnung nehmen. Kann ich einkommenssteuerlich die Mietausgaben für die gemietete Wohnung mit den Mieteinnahmen der vermieteten Wohnung gegenrechnen?

Danke

und liebe Grüße

Nina M.

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 18.10.2017 10:16
 


THEMA:  Verrechnung Mietzins mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Ja, das können Sie!

Wie erklären Ihnen gerne, wie das geht.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Nina M. am 19.10.2017 15:35
 


THEMA:  Verrechnung Mietzins mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Danke, ich werde mich eventuell melden, sobald es so weit ist.

Ich dachte, es scheitert vielleicht an § 20 Abs 1 Z 1 EStG. Ich hätte dies nämlich so verstanden, dass der Mietzins für die angemietete Wohnung als aufgewendeter Betrag für den Haushalt des Steuerpflichtigen zu sehen ist.

Aber wenn ich natürlich die Einnahmen aus der vermieteten Wohnung mit meiner zu zahlenden Miete für die angemietete Wohnung gegenrechnen kann, ist das super. Vielen Dank für die Info!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.10.2017 19:33
 


THEMA:  Verrechnung Mietzins mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Ich fürchte, ich habe Sie missverstanden: die Miete von der Wohnung, die Sie dann privat bewohnen können Sie nicht abziehen.

Ich dachte Sie meinten  die Ausgaben,  der Eigentumswohnung.

Sorry :-(

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