Liebe Profis,
ich habe ein Problem: ich habe immer sauber die Kilometer in Fahrtenbücher notiert und diese bei meinem Umzug vergessen. Mein ehemaliger Vermieter hat mir dann mitgeteilt, auf Nachfrage wo dieser Karton wäre, dass er diesen entsorgt hat.
Was kann ich nun tun (7 Jahre nachschreiben macht ja auch keinen Sinn, oder?) und was habe ich zu befürchten?
Weiters verkaufe ich mein altes Auto nun (habe hier Kilometergeld in der ESt-Erklärung geltend gemacht) und kaufe mir noch heuer einen 5 Jahre alten A6. Hier kann ich diesen aufgrund der Differenzmethode auf 3 Jahre absetzen. Wenn ich das Auto tatsächlich nur 2 Jahre fahre, kann ich einen 6 Jahre alten auch auf 2 Jahre abschreiben (AfA) oder geht dies wirklich immer mindestens 3 Jahre?
Ist der Wechsel innerhalb eines Jahres von KM-Geld zu tatsächlichem Aufwand überhaupt möglich/zulässig? (also würde ich beides verwenden - Monat 1-10 Kilometergeld, Halbjahres-AfA für Monat 11+12)
GlG,
Peter Maier |