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Verfasst von: Tru am 28.09.2017 22:17
 


THEMA:  Jahresabschluss - minimaler Gewinn

Hallo liebes Forum,

ich hätte ein grundlegende Frage und würde mich über Ihre Einschätzung freuen.

Ich bin neben meinem Vollzeitjob seit März regelbesteuerter Kleinunternehmer, dementsprechend betreibe ich mein Gewerbe nun das erste Jahr und nur nebenbei. Da ich in diesem Jahr nicht mehr viele Aufträge machen werde, habe ich soeben eine Hochrechnung für den Abschluss dieses Jahres erstellt und komme auf einen leichten Gewinn. Konkret gesagt werde ich etwa 6000€ eingenommen haben und etwa 5400€ an Ausgaben (GWG's, AfA, abgesetztes Kilometergeld, Tages & Nächtigungspauschalen, WKO, SVA-Unfallversicherung ...) haben, sprich einen Gewinn um 600€. Nach Abzug des Gewinnfreibetrags von 13% wären das dementsprechend noch weniger.

Nun zu meiner Frage: Bei diesem Gewinn müsste ich kaum Einkommenssteuer zahlen (bei meiner Tarifstufe mit 35% durch meinen Vollzeitjob wären das keine 200€). Ich könnte meinen Gewinn für dieses Jahr aber durch Verschieben einer Rechnungsstellung auf's nächste Jahre quasi auch auf knapp über 0 reduzieren, sodass ich dieses Jahr de facto steuerfrei bleiben würde. Für mich stellt sich die Frage, ob dieses "Ausreizen" der steuerlichen Möglichkeiten Sinn macht oder die Finanz bei so einem Vorgehen hellhörig wird. Ich bin bei meiner Buchhaltung äußerst genau und mache alles nach bestem Gewissen - insofern kann ich meine Aufzeichnungen auch problemlos argumentieren, möchte jedoch auch nicht unbedingt eine Steuerprüfung am Hals haben. Da dies mein erstes Jahr als nebenberuflich Selbstständiger ist bin ich dementsprechend auch noch etwas unerfahren und akribisch.

Dass längerfristige geringe Gewinne durch viele Ausgaben verdächtig sind ist natürlich klar, jedoch ist's bei mir problemlos nachvollziehbar da ich von meinem Gewerbe ja nicht leben muss und dementsprechend finanziellen Spielraum habe.

Danke!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 29.09.2017 11:26
 


THEMA:  Jahresabschluss - minimaler Gewinn

Wenn Sie im Jahr weniger als € 730,-- dazu verdienen, dann fällt keine Steuer an.

Was das "Verschieben" betrifft (heuer bei Ihnen unnötig), müssen Sie beachten, dass bei Ihnen das Zahlungsdatum relevant ist, denn ich gehe nicht davon aus, dass Sie eine doppelte Buchhaltung erstellen.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Tru am 29.09.2017 11:40
 


THEMA:  Jahresabschluss - minimaler Gewinn

Sehr geehrte Fr. Weiß,

dass bei unter 730€ Gewinn keine Steuer anfällt wusste ich gar nicht - ich war der Annahme, dies sei die Freigrenze für Selbstständige ohne Gewerbe/Freiberufler ohne der Finanz oder SV etwas melden zu müssen. Dass dies für Gewerbetreibende auch gilt ist mir neu - Danke ür die Info!

Nein, ich führe keine doppelte Buchhaltung. Da ich meinen letzten Auftrag aber gegen Anfang Dezember haben werde und meine Rechnungen i.d.R. innerhalb einer Woche stelle, wäre der Zahlungseingang sicher noch im Dezember. Ich müsste die Rechnungsstellung insofern schon bewusst verzögern. Da dies aber scheinbar nicht nötig sein werd, werde ich das sein lassen.

Ich habe bei der Gewerbeeröffnung und der dementsprechenden Meldung bei der Finanz angegebenen - sofern ich mich richtig erinnere -, im 1. und 2. Jahr etwa 1000€ Gewinn machen werde. Ist dieser leicht niedrigere Gewinn von Relevanz?

Vielen Dank!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.10.2017 20:36
 


THEMA:  Jahresabschluss - minimaler Gewinn

Dass die Wirklichkeit von der Prognose abweicht ist ganz normal.

Wir können alle nicht in die Zukunft schauen.

Verfasst von: Tru am 02.10.2017 14:28
 


THEMA:  Jahresabschluss - minimaler Gewinn

Wie wahr. Besten Dank für die Auskunft!

 

LG

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